Standardisierte Kombination von Maßnahmen
der Physiotherapie
(„Standardisierte Heilmittelkombinationen“) D1.

 

Definition:

Standardisierte Kombination von drei oder mehr Maßnahmen der Physiotherapie bei Vorliegen komplexer Schädigungsbilder zur Erreichung eines therapeutisch zweckmäßigen Synergismus durch deren Einsatz in einem direkten zeitlichen Zusammenhang in derselben Praxis.
Der Schwerpunkt bei der Standardisierten Heilmittelkombination D1. liegt insbesondere bei der Behandlung aktiver/passiver Bewegungseinschränkungen mit Maßnahmen der Bewegungstherapie wie Krankengymnastik oder Manueller Therapie.

 

Therapeutische Wirkung:

Die therapeutische Wirkung der standardisierten Heilmittelkombination beruht in ihrer Gesamtheit auf der Grundlage des Wirkprinzips jeder einzelnen Maßnahme unter Ausnutzung der sich ergebenden Synergieeffekte.


Abhängig von den Schädigungen kumulieren sich die nachfolgenden therapeutischen Wirkungen:

  1. Verbesserung der Beweglichkeit funktionsgestörter Gelenke.
  2. Aktivierung und Kräftigung geschwächter/gelähmter Muskulatur.
  3. Wiederherstellung des Muskelgleichgewichts.
  4. Schmerzlinderung bei Störungen der Gelenkfunktionen, der Muskelspannung, der Trophik, der Durchblutung oder bei Schwellungen.
  5. Verbesserung/Normalisierung von Muskeltonus, Muskellänge oder von Weichteilstrukturen.
  6. Verbesserung der Gewebetrophik und Durchblutung, Ödemminderung.

Indikationen:

Komplexe Schädigungsbilder, die den Einsatz von 3 oder mehr Heilmitteln in
einem direkten zeitlichen und örtlichen Zusammenhang erforderlich machen
bei Erkrankung der Stütz- und Bewegungsorgane

  1. Zustand nach Bandscheibenoperationen (Spätphase), chronischen Wirbelsäulenerkrankungen, chronisch-entzündlichen Wirbelsäulenerkrankungen mit
  2. segmentaler Bewegungsstörung/ passiver Bewegungseinschränkung und
  3. Störungen der aktiven Beweglichkeit mit Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung, Paresen und
  4. Schmerzen aufgrund von Gelenkfunktionsstörungen, Fehl- oder Überlastung
    diskoligamentärer Strukturen, Muskelspannungsstörungen.
  5. Frakturen, Operationen einschließlich Gelenkersatz und Amputationen im
    Bereich der Wirbelsäule und Gliedmaßen mit
  6. passiver Bewegungseinschränkung / Gelenkfunktionsstörung und
  7. Störungen der aktiven Beweglichkeit bei Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung
    und
  8. Schmerzen aufgrund von Muskelspannungsstörungen oder Schwellungen nach
    Abschluss der Wundheilung.
  9. Chronischen Gelenk- und Weichteilerkrankungen mit
  10. passiver Bewegungseinschränkung/Gelenkfunktionsstörungen und
  11. Störungen der aktiven Beweglichkeit bei Muskeldysbalancen, -insuffizienz, -verkürzung und/oder
  12. Schmerzen aufgrund von Muskelspannungsstörungen und trophischen Störungen.

Erkrankungen des ZNS und des Rückenmarks

  1. Peripheren Paresen mit
  2. motorischen Paresen und
  3. Schmerzen aufgrund von Schwellungen und
  4. trophischen Störungen.

Erkrankungen der inneren Organe

  1. Chronisch-obstruktiven Atemwegserkrankungen mit
  2. Atemnot und
  3. Auswurf und
  4. Husten.
  5. Chronischen arteriellen Gefäßerkrankungen mit
  6. Belastungsschmerz der Extremitäten mit Störung der Durchblutung und des
    Stoffwechsels.

Sonstige Erkrankungen

  1. Sklerodermie mit
  2. Durchblutungsstörungen der Haut und
  3. Darmmotilitätsstörungen und
  4. chronischen Bewegungseinschränkungen.

Therapieziel:

  1. Verbesserung der passiven Beweglichkeit und Gelenkfunktion und
  2. Verbesserung der aktiven Beweglichkeit und
  3. Schmerzreduktion und
  4. Regulierung von Muskelspannung, Stoffwechsel, Durchblutung und
  5. Beseitigung von Ödemen, Gewebequellungen.

Leistungen:

  1. Erstellung eines individuellen Behandlungsplans unter Benennung von Art und
    Dauer der einzusetzenden physiotherapeutischen Maßnahmen (Änderungen sind
    im Behandlungsplan zu dokumentieren).
  2. Der Therapeut entscheidet bei jeder Behandlung über die einzusetzenden Maßnahmen; es sind je Behandlung mindestens drei physiotherapeutische Maßnahmen aus der
    verordneten standardisierten Heilmittelkombination als Einzelbehandlung abzugeben
    (vgl. Anlagen 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung).
  3. Abhängig von der Schädigung und/ Funktionsstörung sowie der aktuellen Reaktionslage des Patienten werden auf der Grundlage des Behandlungsplans Art und Dauer der einzelnen Maßnahme dem Therapieverlauf angepasst.

Regelbehandlungszeit:

60 Minuten.

 

Voraussetzung:

Die Leistung kann abgegeben werden, wenn die zugelassene Praxis über die fachlichen,
sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten (obligatorischen) Maßnahmen verfügt. Dies gilt auch für die weiteren (ergänzenden) Maßnahmen der standardisierten Heilmittelkombination, sofern der Vertragsarzt diese spezifisch verordnet hat.